VERKAUFS- & LIEFERBEDINGUNGEN

Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil des mit uns geschlossenen Vertrages und gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern. Für Zwecke dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

Unsere Allgemeinen Verkaufs und Lieferbedingungen gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung auch für alle Folgegeschäfte, ohne dass dies bei deren Abschluss noch ausdrücklich erwähnt oder vereinbart werden muss.

Gegenbestätigungen, Gegenangeboten oder sonstigen Bezugnahmen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen, widersprechen wir hiermit; abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn dies von uns schriftlich bestätigt worden ist.

Der Käufer darf Ansprüche aus mit uns geschlossenen Rechtsgeschäften nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abtreten.

Stand: 01.01.2025

1. Angebote; Bestellungen; Weiterveräußerung; Änderungen

1.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Unsere Angebote stellen nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar.

1.2. Der Umfang zu erbringender Leistungen und Lieferungen gilt erst dann als angenommen, wenn wir diesen schriftlich bestätigt haben, spätestens jedoch mit der Übergabe an den Versender oder mit dem Zugang der Rechnung.

1.3. Der Käufer verpflichtet sich, dass er die bestellte Ware ausschließlich für den Eigengebrauch oder zur Verarbeitung in Fertigprodukte verwendet und diese nicht auf Plattformen im Internet anbietet oder bewirbt, bei denen a) keine Produktauswahl des Plattformbetreibers nach Qualitätskriterien stattfindet, und/oder b) Verkehrsdaten der Besucher dauerhaft gespeichert werden, erst recht, wenn dies auf außereuropäischen Servern geschieht und c) keine Instrumente zur proaktiven Abwehr von Fälschungsangeboten zur Verfügung stehen oder eingesetzt werden.

1.3. Wir behalten uns vor, Veränderungen bei der Leistung und Lieferung ohne besondere Zustimmung des Bestellers vorzunehmen, soweit diese durch technische Entwicklung bedingt sind, bzw. technische Verbesserungen darstellen. Im Übrigen sind geringfügige Abweichungen in Farbe, Größe und Form etc. zulässig, soweit für den Käufer zumutbar.

1.4. Nachbestellungen gelten als Neuauftrag.

1.5. Beratungs- und Planungsleistungen, die der Käufer gegenüber Dritten zu erbringen hat, sind nicht Vertragsgegenstand. Eventuelle Angaben dazu sind stets unverbindlich.

2. Preise

2.1. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer, diese gelten grundsätzlich unfrei ab unserem Werk oder Lager inkl. Verpackungskosten und beinhalten keine Transport- oder Portokosten sowie keine Versicherung, Zoll oder andere Nebenabgaben. Soweit nicht anders im Angebot oder der Verkaufspreisliste angegeben oder soweit nicht anders zwischen uns und Käufer schriftlich vereinbart, sind alle von uns genannten Preise zzgl. der Versandkosten auf der Basis „DAP“ (Incoterms 2020) zu verstehen.

2.2. Wir behalten uns das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Käufers und vor Ausführung der Auslieferung der Ware, den Warenpreis in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen externen, außerhalb unser Kontrolle stehenden Preissteigerungen erforderlich (wie etwa Wechselschwankungen, Währungsregularien, deutlicher Anstieg von Material- oder Herstellungskosten), oder aufgrund der Änderung von Lieferanten nötig ist. Der Käufer wird über die maßgeblichen Kriterien der Preisanhebung vorab informiert.

3. Menge; Qualität; Wiederruf

3.1. Wir sind stets berechtigt, bis zu +/- 5% mehr oder weniger als vereinbart zu liefern. Der Käufer ist jeweils nur zur Bezahlung der tatsächlich gelieferten Ware verpflichtet.

3.2. Die Qualität der Ware richtet sich nach Handelsbrauch, sofern nicht im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart oder von uns bestätigt worden ist.

3.3. Da wir kundenspezifisch fertigen, ist der Käufer verpflichtet die bestellte Ware abzunehmen. Tritt der Käufer dennoch von einem erteilten Auftrag zurück, so muss der Besteller den bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Netto-Auftragswertes begleichen.

4. Versand; Lieferung

4.1. In Ermangelung einer abweichenden Abrede ist Lieferung „DAP“ (Incoterms 2020) vereinbart.

4.2. Soweit die Versendung der Waren „frachtfrei“ vereinbart ist, erfolgt diese auf Gefahr des Käufers. Eine solche Vereinbarung regelt lediglich die Kostenübernahme der Versendung oder Lieferung. Eine Transportversicherung wird nur auf Wunsch des Käufers bei Kostenübernahme des Käufers abgeschlossen. Wird der Versand auf Wunsch oder wegen Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf dessen Kosten und Gefahr. Das Gleiche gilt, soweit sich die Versendung oder Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder nach Vertragsschluss eintretender Hindernisse, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft beziehungsweise der Lieferung dem Versand der Waren gleich.

4.3. Die Wahl des Versandortes und des Förderungsweges sowie Transportmittels erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung durch uns nach billigem Ermessen, ohne Übernahme einer Haftung für billigste und schnellste Beförderung.

4.5. Wir sind zu angemessenen Teillieferungen berechtigt.

4.6. Unsere Lieferverpflichtung steht stets unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Eigenbelieferung.

4.7. Angegebene Liefer- und Abladezeiten sind stets unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. In jedem Fall beginnt der Lauf einer Lieferfrist erst dann, wenn sämtliche mit der Lieferung zusammenhängenden technischen Fragen geklärt sind.

4.8. Lieferhemmnisse wegen höherer Gewalt oder auf Grund von unvorhergesehenen und nicht von uns zu vertretenden Ereignissen, wie etwa auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, nachträglicher Wegfall von Ausfuhr- oder Einfuhrmöglichkeiten sowie unser Eigenbelieferungsvorbehalt gem. vorstehendem Abs. (6) entbinden uns für die Dauer und den Umfang ihrer Einwirkungen von der Verpflichtung, vereinbarte Liefer- oder Abladezeiten einzuhalten. Sie berechtigen uns auch zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Käufer deshalb Schadensersatz oder sonstige Ansprüche zustehen.

4.9. Wird eine vereinbarte Liefer- oder Abladezeit überschritten, ohne dass ein Lieferhemmnis gem. vorstehendem Abs. (8) vorliegt, so steht uns eine Nachfrist von zwei Wochen zu. Wird auch diese Nachfrist von uns schuldhaft nicht eingehalten, hat uns der Käufer eine angemessene zweite Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Erst nach Ablauf dieser zweiten gesetzten Nachfrist ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, nicht hingegen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Nichterfüllung oder Verzug, berechtigt, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

4.10. Erfolgt die Abnahme der bestellten Ware aus vom Käufer zu vertretenden Gründen nicht rechtzeitig, steht uns nach unserer Wahl das Recht zu, nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen entweder eine den Aufwand für die Lagerung dem Käufer in Rechnung zu stellen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

4.11. Soweit wir aufgrund der Verpackungsverordnung zu einer Rücknahme von Verpackungen gesetzlich verpflichtet sind, wird dem Käufer von uns ein Dritter benannt, der die Verpackungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einem Recycling zuführt. Zudem sind wir nach unserem Ermessen berechtigt, unsere Entsorgungspflicht durch gesonderte Vergütung gemäß dem Interseroh-Satz (24,6 Cent/kg) abzugelten.

5. Gewährleistung

5.1. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Größe und Form und technische Verbesserungen an der Ware stellen keinen Mangel dar. Unsere Angaben zur Dichtigkeit der Waren beziehen sich auf stichprobenartige Überprüfung im Werk unter festgelegten Bedingungen im Labor. Unsere Angaben zur Dichtigkeit stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, sondern die Dichtigkeit der Waren kann bei anderen Einbaubedingungen oder anderer Verwendung vor Ort beim Käufer von Angaben der Dichtigkeit unter Laborbedingungen abweichen. Zusicherungen unsererseits sind nur dann bindend, wenn diese schriftlich abgegeben wurden. Der Käufer ist verpflichtet, die Dichtigkeit und Verwendungsfähigkeit für den beabsichtigten Einsatz der Waren selbst zu überprüfen. Der Käufer ist zudem verpflichtet, nach Einsatz der Waren diese regelmäßig auf deren Dichtigkeit und Verwendungsfähigkeit zu überprüfen.

5.2. Stellt der Käufer einen Mangel fest, ist er verpflichtet, uns die beanstandete Ware oder ein Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen und für die Prüfung eine angemessene Frist einzuräumen. Bei Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bis zum Abschluss der Prüfung durch uns darf der Käufer nicht über die beanstandete Ware verfügen, dass heißt sie darf nicht geteilt, weiterverkauft oder weiterverarbeitet werden.

5.3. Erfolgt eine Rücksendung der beanstandeten Ware mit unser ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, ist die betreffende Ware gereinigt und mit eindeutiger Fehlerkennzeichnung unter Angabe der zur Bearbeitung der Reklamation notwendigen Informationen (Lieferscheinnummer, Kundennummer, Fertigungslosnummer in der Zugschlaufe und dergleichen) frei an uns zu senden. Erweist sich die Beanstandung als berechtigt, erfolgt freie Rücklieferung an den Käufer und Erstattung der entstandenen Frachtkosten.

5.4. Wir dürfen zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen.

5.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, beginnend mit der Ablieferung der Ware bei dem Käufer.

5.6. Der Käufer ist verpflichtet, die empfangene Ware unverzüglich nach der Ablieferung sorgfältig auf Mängel und Beschaffenheit hin zu untersuchen, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen uns unverzüglich anzuzeigen, nachdem andernfalls die Lieferung als genehmigt gilt. Die Rüge offensichtlicher Mängel ist nur rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 7 Tagen, gerechnet ab Lieferung, in Textform bei uns eingeht. Die Rüge nicht offenkundiger Mängel ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von 7 Tagen gerechnet ab Entdeckung in Textform bei uns eingeht.

6. Allgemeine Haftungsbegrenzung

6.1. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeiten, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

6.2. In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den Ersatz des bei Vertragsschluss voraussehbaren, typischen Schaden beschränkt. Mittelbare Schäden oder Folgeschäden, wie insbesondere Reparaturkosten oder Schäden, die bei der Verarbeitung der Waren entstehen, sind nur ersatzfähig, soweit sie bei bestimmungsgemäßen Gebrauch der Waren typischerweise zu erwarten sind. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Unternehmens.

7. Zahlungen

7.1. Soweit nicht abweichend vereinbart, sind unsere Rechnungen dreißig (30) Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Lieferung in das Ausland, außerhalb von Deutschland, erfolgt nur gegen Vorauskasse. Bei Teillieferungen bleibt anteilige Fakturierung ausdrücklich vorbehalten. Zahlungen erfolgen in EURO.

7.2. Bei Auslandsüberweisungen trägt der Käufer entstehende Kosten. Die Kosten für eine Banküberweisung hat der Käufer stets zu tragen.

7.3. Gewährte Nachlässe stehen unter dem Vorbehalt vollständiger korrekter Auftragsabnahme und fristgerechter Bezahlung. Bei Retoursendungen erfolgt eine Rückbelastung von bereits gewährten Rabatten. Ein Skontoabzug kann nicht erfolgen, wenn für den gleichen Käufer noch Rechnungen älteren Datums nur teilweise oder nicht beglichen wurden. In diesem Fall werden eingehende Zahlungen zuerst mit den offenen Forderungen verrechnet.

7.4. Wechsel oder Schecks nehmen wir nur auf Grund besonderer Vereinbarung und stets nur zahlungshalber an. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

7.5. Wird der Rechnungsbetrag nicht binnen längstens 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum oder zum anderweitigen Fälligkeitstermin ausgeglichen, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in nachgewiesener Höhe, mindestens aber in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu berechnen, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf.

7.6. Wenn bei dem Käufer kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, insbesondere bei ihm gepfändet wird, ein Scheck- oder Wechselprozess stattfindet oder Zahlungsstockungen oder gar Zahlungseinstellung eintritt oder ein Verfahren nach der Insolvenzordnung beantragt wird, sind wir berechtigt, alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, auch wenn wir Wechsel oder Schecks angenommen haben. Dasselbe gilt, wenn der Käufer mit seinen Zahlungen an uns in Verzug gerät oder anderer Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Außerdem sind wir in einem solchen Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurück zu treten.

7.7. Der Käufer ist zur Aufrechnung und zur einer Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die von ihm hierzu behaupteten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt worden sind.

8. Eigentumsvorbehalt

8. 1. Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung – auch Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie aus Refinanzierungs- oder Umkehrwechseln – beglichen hat.

8.2. Der Käufer ist berechtigt, die von uns gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Die hiernach eingeräumte Berechtigung erlischt insbesondere in den vorstehend in Art. VIII. (6) genannten Fällen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die Veräußerungsbefugnisse des Käufers durch schriftliche Erklärung zu widerrufen, wenn er mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber und insbesondere mit seinen Zahlungen in Verzug gerät oder sonstige Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen.

8.3. Für das Recht des Käufers, die von uns gelieferte Ware zu verarbeiten, gelten die Beschränkungen des vorstehenden Abs. 2 entsprechend. Durch die Verarbeitung erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen; die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB. Sollte unser Eigentumsvorbehalt dennoch durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind der Käufer und wir uns schon jetzt darüber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf uns übergeht, wir die Übereignung annehmen und der Käufer unentgeltlicher Verwahrer der Sachen bleibt.

8.4. Wird unsere Vorbehaltsware mit noch im Fremdeigentum stehenden Waren verarbeitet oder untrennbar vermischt, erwerben wir Miteigentum an den neuen Sachen oder vermischten Bestand. Der Umfang des Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen Ware.

8.5. Waren, an denen wir gem. der vorstehenden Abs. (3) und (4) Eigentum oder Miteigentum erwerben, gelten, ebenso wie die von uns gem. vorstehendem Abs. (1) unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen.

8.6. Der Käufer tritt bereits jetzt die Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab. Zu den Forderungen aus einem Weiterverkauf zählt auch die Forderung gegen die Bank, die im Rahmen des Weiterverkaufs ein Akkreditiv zugunsten des Käufers (= Wiederverkäufers) eröffnet hat oder bestätigt. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Handelt es sich bei der Vorbehaltsware um ein Verarbeitungsprodukt oder um einen vermischten Bestand, worin neben von uns gelieferter Ware nur solche Gegenstände enthalten sind, die entweder dem Käufer gehörten oder aber ihm von Dritten nur unter dem so genannten einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Forderung aus Weiterveräußerung der Ware an uns ab. Im anderen Falle, also bei einem Zusammentreffen von Vorauszessionen an uns und andere Lieferanten steht uns ein Bruchteil des Veräußerungserlöses zu, und zwar entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes unsere Ware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten oder vermischten Ware.

8.7. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 10%, so sind wir insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach Wahl des Käufers verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsbeziehung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetreten Forderungen auf den Käufer über.

8.8. Der Käufer ist ermächtigt, die Außenstände aus Weiterveräußerung der Ware einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung entfällt, wenn bei dem Käufer im Sinne der Regelung in Art. VIII. (6) kein ordnungsgemäßer Geschäftsgang mehr gegeben ist. Darüber hinaus können wir die Einziehungsermächtigung des Käufers widerrufen, wenn er mit der Erfüllung seiner Pflichten uns gegenüber, insbesondere mit seinen Zahlungen in Verzug gerät oder sonstige Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Entfällt die Einziehungsermächtigung oder wird sie von uns widerrufen, hat uns der Käufer auf unser Verlangen unverzüglich die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.

8.9. Bei Zugriffen Dritter auf unsere Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Außenstände ist der Käufer verpflichtet, auf unser Eigentum/unser Recht hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten einer Intervention trägt der Käufer.

8.10. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet, auf unser erstes Anfordern, die bei ihm noch befindliche Vorbehaltsware herauszugeben und etwaige, gegen Dritte bestehende Herausgabeansprüche wegen der Vorbehaltsware an uns abzutreten. In der Zurücknahme sowie der Pfändung von Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

8.11. Wir können in den Fällen des Art. VIII (6) vom Käufer verlangen, dass er uns die durch Weiterveräußerung entstehenden und gem. Art. IX (6) an uns abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. Bekanntzugeben sind insbesondere die Geschäfts- und Privatadressen der Schuldner und die Mitteilung, inwieweit Lieferungen bereits beglichen worden sind und welche Forderungen hier noch im Einzelnen offen stehen. Sodann sind
wir berechtigt, die Abtretung nach unserer Wahl offenzulegen.

9. Datenschutz

9.1. Sämtliche von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.

9.2. Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen Ihnen und von uns abgeschlossenen Kaufverträge verwendet, etwa zur Zustellung von Waren an die von Ihnen angegebene Adresse.

9.3. Ihre personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme unserer Angebote zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden zunächst ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung der zwischen uns abgeschlossenen Kaufverträge verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zu Ihrer Identifikation als Nutzer, Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und Angaben über die von Ihnen als Nutzer in Anspruch genommenen Telemedien.

9.4. Soweit Sie weitere Informationen wünschen oder die von Ihnen ausdrücklich erteilte Einwilligung zur Verwendung Ihrer Bestandsdaten abrufen oder widerrufen wollen bzw. der Verwendung Ihrer Nutzungsdaten widersprechen wollen, steht Ihnen zusätzlich unser Support unter der E-Mail-Adresse info@gds-systems.de oder telefonisch unter +49 9872 9560 700 zur Verfügung.

9.5. Der Käufer verpflichtet sich, die im Rahmen der Geschäftsverbindung anfallenden Daten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Er verpflichtet sich ferner, diese Daten vor Zugriff und Missbrauch durch nicht berechtigte Personen zu schützen und zu verwahren.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist unser Verwaltungssitz in 91560 Heilsbronn, Deutschland. Wir sind berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.

10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Internationales Kaufrecht ist ausgeschlossen. Das gilt ausdrücklich auch für die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG).

10.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch eine rechtswirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.